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Häufig gestellte Fragen

Müssen Reduktionsfässer auf den Prüfstand gestellt werden? Müssen sie registriert werden?

Nein, da Reduzierhülsen frei verkäufliches Zubehör sind, müssen sie nicht gemeldet, auf dem Prüfstand vorgelegt und nicht registriert werden.

Wurde die Mechanik der Waffe verändert?

Nein, der Reduzierlauf ist eine zusätzliche Komponente, die nach einer ersten Einstellung des Gewehrs schnell in den Lauf eingesetzt werden kann.

Sind die Reduzierstücke Waffenteile oder austauschbare Läufe?

Nein, wie oben erläutert, handelt es sich hierbei lediglich um Zubehör, das der Waffe hinzugefügt werden kann, um verschiedene Kaliber zu verwenden.

Dieses Zubehör ist in Italien für die Jagd zugelassen, wenn das verwendete Kaliber innerhalb der gesetzlich zulässigen Werte liegt.

Nein, wie oben erläutert, handelt es sich hierbei lediglich um Zubehör, das der Waffe hinzugefügt werden kann, um verschiedene Kaliber zu verwenden.

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